Kleine Hilfestellung für
● Gynäkologen
● Hebammen
● Eltern
zur Betreuung und Versorgung des Kindes in familiären Notsituationen nach § 20 SGB VIII
Besondere Unterstützung sieht das SGB VIII für familiäre Notsituationen vor, wenn z.B.ein
Elternteil aus gesundheitlichen Gründen ausfällt (§ 20). Z. B. eine alleinerziehende Mutter wird
krank, die Großeltern, andere Verwandte oder Freunde aber nicht einspringen können, sind
vorübergehende Hilfen zur Versorgung und Betreuung von Kindern zu Hause vorgesehen. So kann eine Unterbringung außerhalb des Elternhauses vermieden werden. Das Jugendamt stellt z. B. eine Haushaltshilfe, die sich um die Kinder kümmert. Die Hilfe soll schnell und unbürokratisch geleistet werden. Allerdings sind vorrangig Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen (§ 38SGB V)
Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen - § 20 SGB VIII
Situation 1
-klassische Familie- § 20 Abs.1 SGB VIII
Vater, Mutter, Kind unter 14 Jahren-
Vater berufstätig, Mutter = betreuendes Elternteil
Notsituation
Anspruchsvoraussetzung
Situation 2
– alleinerziehend - § 20 Abs. 2 SGB VIII
Vater oder Mutter, Kind unter 14 Jahren alleinereziehendes Elternteil fällt aus
Notsituation
Anspruchsvoraussetzung
Generelle Vorgehensweise
Bitte beachten:
● § 20 SGB VIII greift erst wenn die Möglichkeiten der Krankenkasse ausgeschöpft sind.
● Es muss vermieden werden, dass der berufstätige Elternteil seine Erwerbstätigkeit vorübergehend aufgeben muss und die Familie auf Sozialhilfe angewiesen ist.
● Leistungsumfang des Jugendamtes sind
Alltagsorganisation
Ernährung und Zubereitung der Mahlzeiten
Hauswirtschaftliche Versorgung
Gesundheitsvorsorge des Kindes
Körperpflege des Kindes
Unterstützung und Vertretung bei der Beaufsichtigung des Kindes
● Bei der Hilfegewährung ist das Wunsch und Wahlrecht gem. §5 SGB VIII, der Eltern zu berücksichtigen!!
● Auf verwandte oder bekannt Personen kann zurückgegriffen werden.
● Die Hilfe ist eine vorübergehende ambulante Leistung, deren Zeitrahmen sich aus dem Einzelfall ergibt. Sie soll dazu beitragen, die familiäre Notsituation dauerhaft zu überwinden.
● Gegen einen Bescheid des Jugendamtes kann beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingelegt werden.
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