Weil das Lebensrecht das elementarste Recht ist!
Wenn das Recht eines Unschuldigen, einfach leben zu dürfen, nicht bedingungslos und ungeachtet aller vermeintlichen „Beeinträchtigungen“ geachtet wird, steht das Lebensrecht insgesamt in Frage. Das Leben verlangt den Schutz durch eine uneingeschränkte Bannmeile.
Wird das Lebensrecht einer Gruppe grundsätzlich in Frage gestellt, steht im Prinzip das Lebensrecht aller in Frage. Denn dann wird das Lebensrecht zum Spielball der gerade Mächtigen. Damit kann, wie die Geschichte gezeigt hat, ganz unterschiedlichen Gruppen das Lebensrecht abgesprochen werden, einfach so, per Dekret. Dann ist kein Mensch mehr sicher und damit jede Rechtssicherheit genommen. Das Leben ist unantastbar und daher ausnahmslos zu schützen.
Weil heute wissenschaftlich unbestritten ist, dass der Mensch vom Zeitpunkt der Zeugung an Mensch ist. Er durchläuft keine tierischen, fisch- oder froschartigen Durchgangsstadien, wie es manche „Evolutionisten“ früher behaupteten, sondern ist ganz Mensch von Anfang an. Ein ganzes Heer von Wissenschaftlern beschäftigt sich mit der vorgeburtlichen Entwicklung und mit dem vorgeburtlichen Erleben.
Weil es keine humane oder gar schmerzfreie Tötungsart gibt, nirgendwo auf der Welt. Jede Hinrichtung verlangt zudem einen Henker.
Weil die schrecklichen Zeiten (bis auf Teile des asiatischen Raums) vorbei sind, wo manche Männer von ihrer schwangeren Ehefrau verlangten: „Diesmal bringst Du mir einen Erben!“
Weil es eine Zumutung ist, von Ärzten zu verlangen, dass sie einmal das Beste für ihre Patienten tun und einmal durch Abtreibung töten sollen.
Weil Christen z.B. nicht sagen können: „Ja, Gott, Du bist der allmächtige Schöpfer allen Lebens – aber in diesem konkreten Fall hast Du Dich geirrt, deshalb schicke ich Dir das Kind wieder zurück!“
Weil es immer schon Bosheit, Willkür und Machtstreben gab. Es gab immer schon die Bösartigen, die Kinder getötet haben. Hitler und Stalin und andere mehr haben grausam unter Beweis gestellt, was geschieht, wenn das Leben nicht mehr heilig ist, wenn die gerade Mächtigen bestimmen, wer leben darf und wer nicht.
Im 20. Jahrhundert wurden Rassen-, Klassen- und „Volksfeinde“, politische Gegner massenhaft ermordet. Genau am Tag des Kriegsbeginns, am 1. September 1939, „gewährte“ Adolf Hitler „unheilbar Kranken“ den „Gnadentod“. Bis Ende 1941 wurden im Rahmen der Aktion T4 mindestens 70.000 Behinderte, junge und alte, Kinder, Frauen und Männer, getötet. Mit der Durchführung hatte Hitler seinen Leibarzt Karl Brandt beauftragt. Brandt wurde 1948 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit hingerichtet. Abtreibungsärzte sollten sich das hinter die Ohren schreiben.
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